[LOW PRIORITY] AGCO Powerflow
Re: [WON'T FIX] AGCO Powerflow
Da liegst du leider wieder falsch. Informier dich erstmal über die Beantragung der Ausnahmegenehmigung nach §70 STVZO und der Erlaubnis nach § 29STVO.
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Re: [WON'T FIX] AGCO Powerflow
Bin ich bestens im Thema, da ist keine dauerausnahmegenehmigung möglich.
Und wenn du nicht nur Paragraphen in den Raum wirfst, sondern dich ebenfalls mit dem Inhalt beschäftigst, dann würde dir auch auffallen das eine Dauerausnahmegenehmigung nicht möglich ist. Der 29er sagt nämlich das die Strassenverkehrsbehörde im Rahmen der Ausnahmegenehmigung geprüft hat das die beantragte Strecke hinsichtlich der verkehrstechnischen Tauglichkeit auch befahrbar ist. Daher werden nur einmalige Genhmigungen erteilt. Diese sind 14 Tage vor der Fahrt zu beantragen und dann wird an Hand des aktuellen Straßenzustands geprüft ob die Strecke mit der beantragen Fahrzeugkombination befahrbar ist. Bei einer Dauerausnahmegenehmigung müsste die Strassenverkehrsbehörde täglich alle Strassenveränderungen mit erteilten Dauerausnahmegenehmigungwn abgleichen und diese bei Veränderungen widerrufen. Da es aber gar keine Datenbanken gibt wo Ausnahmegehmigungen erfasst werden können und mit den Datenbanken der aktuellen Baustellen/Einschränkungen abgeglichen werden, müsste bei Erteilung von Dauerausnahmegenehmigungen jeden Tag ein Mitarbeiter alle Dauerausnahmegenehmigungen händisch mit den Verkehrseinschränkungen abgleichen um dann Widerufsbescheide der Ausnahmegehmigung zu verschicken. Um den Widerruf auch dokumentieren zu können, müsste das ganze per PZU erfolgen. Das ist kosten- und verwaltungstechnisch absoluter Humbug und daher gibt’s keine Dauerausnahmegehmigungen.
Und wenn du nicht nur Paragraphen in den Raum wirfst, sondern dich ebenfalls mit dem Inhalt beschäftigst, dann würde dir auch auffallen das eine Dauerausnahmegenehmigung nicht möglich ist. Der 29er sagt nämlich das die Strassenverkehrsbehörde im Rahmen der Ausnahmegenehmigung geprüft hat das die beantragte Strecke hinsichtlich der verkehrstechnischen Tauglichkeit auch befahrbar ist. Daher werden nur einmalige Genhmigungen erteilt. Diese sind 14 Tage vor der Fahrt zu beantragen und dann wird an Hand des aktuellen Straßenzustands geprüft ob die Strecke mit der beantragen Fahrzeugkombination befahrbar ist. Bei einer Dauerausnahmegenehmigung müsste die Strassenverkehrsbehörde täglich alle Strassenveränderungen mit erteilten Dauerausnahmegenehmigungwn abgleichen und diese bei Veränderungen widerrufen. Da es aber gar keine Datenbanken gibt wo Ausnahmegehmigungen erfasst werden können und mit den Datenbanken der aktuellen Baustellen/Einschränkungen abgeglichen werden, müsste bei Erteilung von Dauerausnahmegenehmigungen jeden Tag ein Mitarbeiter alle Dauerausnahmegenehmigungen händisch mit den Verkehrseinschränkungen abgleichen um dann Widerufsbescheide der Ausnahmegehmigung zu verschicken. Um den Widerruf auch dokumentieren zu können, müsste das ganze per PZU erfolgen. Das ist kosten- und verwaltungstechnisch absoluter Humbug und daher gibt’s keine Dauerausnahmegehmigungen.
Re: [WON'T FIX] AGCO Powerflow
Aha, und warum kann ich bei meiner zuständigen Behörde dann einen Antrag auf Dauergenehmigung stellen?
https://www.hameln-pyrmont.de/media/cus ... 1450187095
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- x Lethian x
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Re: [WON'T FIX] AGCO Powerflow
So, wir machen hier mal zu da das schon seit langem in eine Endlosdiskussion ausgeartet ist.